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Ratgeber

Taubenabwehr in der Eigentümergemeinschaft: Ablauf, Beschluss und Kostenverteilung

· Khalil Nazari, StadtFix

Taubenabwehr-Spikes an der Fensterbank eines Wohngebäudes, Thema WEG

Zuerst das Wesentliche: Sobald Fassade, Dach oder eine einheitliche Balkon-Vernetzung betroffen sind, ist Taubenabwehr Sache der Gemeinschaft. Sie braucht in der Regel einen Beschluss der Eigentümerversammlung, und die Kosten trägt die WEG nach ihrem Kostenverteilungsschlüssel. Der häufigste Grund, warum trotzdem nichts passiert: Niemand bereitet die Entscheidung so vor, dass die Versammlung sie treffen kann. Genau das lässt sich lösen.

Hinweis: Überblick, keine Rechtsberatung. Im Einzelfall entscheiden Verwaltung, Teilungserklärung und ggf. Anwalt.

Wer ist zuständig: Eigentümer, WEG oder Mieter?

Die Faustregel: Gemeinschaftseigentum → Gemeinschaft. Fassade, Dach, Dachrinnen, Gesimse und die Balkon-Außenseiten gehören in aller Regel zum Gemeinschaftseigentum. Maßnahmen daran beschließt und bezahlt die WEG. Sondereigentum → Eigentümer. Eine Maßnahme, die nur eine einzelne Einheit betrifft und das Gemeinschaftseigentum nicht verändert, kann der einzelne Eigentümer tragen. Selbst ein Balkonnetz wird allerdings meist an Fassade oder Balkonkonstruktion befestigt und berührt damit wieder die Gemeinschaft. Mieter dürfen gar nicht selbst montieren; ihr Hebel ist die Mängelanzeige beim Vermieter und bei erheblichem Befall gegebenenfalls die Mietminderung. Genau dieser Druck ist oft das Argument, das eine zögernde Versammlung bewegt.

So kommt die Maßnahme durch die Versammlung

1. Befall dokumentieren. Fotos von Kot, Nestern und betroffenen Balkonen, dazu Beschwerden der Bewohner schriftlich sammeln.

2. Angebot einholen, beschlussfähig aufbereitet. Das Angebot sollte Positionen nach Gemeinschafts- und Sondereigentum trennen, System und Material benennen und einen Festpreis nennen. Ein Angebot, das die Verwaltung erst „übersetzen“ muss, verliert eine Versammlungsperiode.

3. Tagesordnungspunkt beantragen. Rechtzeitig bei der Verwaltung einreichen, mit Angebot und Fotodokumentation als Anlage.

4. Beschluss fassen. Für Instandhaltungsmaßnahmen genügt regelmäßig die einfache Mehrheit. Details regeln WEG-Recht und Teilungserklärung.

5. Montage koordinieren. Balkonzugänge sammelt die Verwaltung ein, montiert wird in einem Zug statt in zehn Einzelterminen.

Wer zahlt was?

Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum zahlt die Gemeinschaft nach dem geltenden Verteilungsschlüssel, meist nach Miteigentumsanteilen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Das fühlt sich für Erdgeschoss-Eigentümer ohne Taubenkontakt manchmal ungerecht an, folgt aber der Logik: Geschützt wird das gemeinsame Gebäude, nicht der einzelne Balkon. Und ein Gebäude mit dokumentiertem Taubenproblem verkauft sich schlechter. Der Werterhalt betrifft alle.

Wir bereiten Angebote für Eigentümergemeinschaften so auf, dass sie direkt als Anlage zur Beschlussvorlage taugen: Taubenabwehr für Mehrfamilienhäuser

Khalil Nazari

[X] Jahre Taubenabwehr in Baden-Württemberg · Gründer von StadtFix